Vereinfachung der MwSt ab 1.1.2010
15.06.2009 21:24
National- und Ständerat haben das revidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Damit ist ein wesentlicher Schritt bei der Vereinfachung der Mehrwertsteuer erreicht. Der Übergang zum neuen Gesetz ist für den 1. Januar 2010 vorgesehen.
Die neue MWST trägt wesentlich zum Abbau der Komplexität und des oft gerügten Formalismus der Steuerbehörden bei. Dank der Reform nimmt der administrative Aufwand für Unternehmen, die die effektive Methode gewählt haben ab. Den Unternehmen bereitet heute vorallem die korrekte Berechnung der Vorsteuer, die sie in ihrer MWST-Abrechnung abziehen dürfen, Schwierigkeiten. Künftig wird diese Berechnung vereinfacht, indem die Vorsteuer für Verpflegung und Getränke vollständig abziehbar ist. Auch das ausgeweitete und deutlich vereinfachte Verfahren zur freiwilligen Versteuerung von ausgenommenen Leistungen vereinfacht die Abrechnung der MWST. Künftig wird hier auf ein Bewilligungsverfahren der Verwaltung verzichtet. Zudem können neue Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von 5 Millionen Franken (bisher 3 Mio.) eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode (Saldosteuersatz) anwenden. Besonders entlastet wird das Autogewerbe, da ein so genannter "fiktiver Vorsteuerabzug" die komplexe Margenbesteuerung beim Occasionshandel ablöst. Mit der Verabschiedung des revidierten Gesetzes ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.
In einem zweiten Teil der Reform soll die MWST noch konsequenter vereinfacht werden. Vorgesehen ist ein einheitlicher Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen. Je einfacher die MWST ausgestaltet ist, desto günstiger wirkt sie sich auf die rund 320'000 steuerpflichtigen Unternehmen aus.